Konzept

Nach einem Eingangsgespräch (Erstgespräch in der Praxis oder offene Sprechstunde im Gesundheitshaus) beginnt
die Therapie mit Einzelsitzungen über einen Zeitraum, der von Klientin und Therapeutin gemeinsam nach Bedarf
bestimmt wird (PKV).

Bei gesetzlich versicherten Personen können max. 5 sogenannte probatorische Sitzungen ohne Antrag auf Kostenübernahme genommen werden.  Spätestens danach muß ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Im Anschluss an Einzeltherapie ist für viele Personen Gruppentherapie (das Angebot besteht z.Zt. nur für Frauen mit Eßstörungen) ein geeigneter Weg der Fortführung ihrer Therapie. Ist die Essstörung zu einem großen Teil bewältigt, können Frauen sich ohne therapeutische Begleitung in einer Selbsthilfegruppe weiter gegenseitig unterstützen. Zu allen Phasen sind begleitend PK- Sitzungen und/oder Familienaufstellungen nach Bedarf sinnvoll.

 

Konzept

 

MenschKlientIn:

Neben dem Einhalten der regelmäßigen Termine und Übernahme bzw. Teilübernahme der Therapiekosten (außer bei gesetztlich versicherten Personen bis 21 Jahren) ist es wichtig, dass die Klientin -sofern sie volljährig ist (sonst z.T. die Eltern)- sich ihre Eigenverantwortlichkeit für den Therapieprozess bewusst macht und ihren Teil an Verantwortung übernimmt. Voraussetzung für ambulante Therapie ist selbstverständlich die Therapiefähigkeit in einem ambulanten Therapiesetting.